1:1 Pflege Berlin + Brandenburg

Leistungen

Die Leistungen unseres Pflegedienstes können in vier Hauptgruppen aufgeteilt werden:
  • Häusliche Krankenpflege gemäß §§132 und 132a Abs.2 SGB V
  • Häusliche Pflege bzw. Haushaltshilfe gemäß §24 g+h SGB V
  • Grundpflege gemäß §89 SGB XI
  • Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI
  • Seit 2015 gehören wir dem Berufsverband
    "Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste" (bpa) an.
    Falls ihr Beratung zum Thema Querschnittlähmung, Beatmungspflege im allgemeinen, oder Sozialrecht wünscht, könnt ihr uns jederzeit unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen.
    Wir beraten gerne auch kostenlos und unbürokratisch.

    Im Jahr 2005, haben wir für das Land Brandenburg mit den Kranken- und Pflegekassen die entsprechenden Versorgungsverträge abgeschlossen.

      Zum 01.03.2015 haben wir mit vielen gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzvereinbarung zum Vertrag, gemäß § 132a Abs. 2 SGB V für Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischen Aufwand für das Land Brandenburg abgeschlossen.
    Nimm doch direkt Kontakt mit uns auf > > >